UNSER VERSTÄNDNIS VON

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2025
Betreiber: SC AUTOWORLD SRL, Sitz in Timișoara, Str. Protopop George Dragomir Nr. 4, USt-ID: 6383185, EUID: ROONRC.J1994002885358
Website: www.oversizepermitsromania.com – Dienstleistungen im Bereich Schwer- und Sondertransporte.
A. Anwendungsbereich und Zustimmung
Die Nutzung der Plattform unterliegt dem Gesetz Nr. 365/2002 über den elektronischen Handel, der Regierungsverordnung Nr. 34/2014 über Fernabsatzverträge sowie der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
Durch Zugriff auf oder Nutzung der Dienste bestätigt der Nutzer, dass er diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat. Bei Nichtzustimmung ist der Zugriff zu unterlassen.
B. Angebotene Dienstleistungen
Berechnungswerkzeuge für Gebühren, Erstellung von Genehmigungen und nützliche Berichte für Schwertransporte.
Alle Kostenschätzungen sind unverbindlich und ersetzen keine offiziellen Unterlagen der zuständigen Behörden.
C. Pflichten des Nutzers
  • Angabe korrekter und vollständiger Daten – einschließlich Firmenname, Name, Telefonnummer, E-Mail.
  • Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gesetz Nr. 6/2018 über Transportregelungen, Straßenverkehrsordnung).
  • Keine Weitergabe von Zugangsdaten oder Login-Informationen (falls zutreffend).
D. Geistiges Eigentum
Der Inhalt der Website ist durch das Gesetz Nr. 8/1996 über Urheberrechte und das Gesetz Nr. 129/2017 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/26/EU geschützt.
Jede nicht autorisierte Veränderung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist verboten.
E. Haftungsbeschränkung
SC AUTOWORLD SRL garantiert nicht für die absolute Genauigkeit der Schätzungen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
Für direkte, indirekte, entgangene Gewinne oder Rufschäden etc., die sich aus der Nutzung ergeben, wird keine Haftung übernommen.
F. Stornierungsrichtlinie
Stornierungen sind bis zur Zahlung möglich – ohne Gebühren oder Strafen.
Nach erfolgter Zahlung sind die Dienstleistungen nicht erstattungsfähig, da die Gebühren an die zuständigen Behörden zur Bearbeitung der Anträge weitergeleitet werden.
G. Änderungen
Die AGB können gesetzeskonform überarbeitet werden. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
Der Nutzer trägt die Verantwortung, sich über Änderungen zu informieren (regelmäßige Überprüfung empfohlen).
H. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem rumänischen und europäischen Recht (insbesondere DSGVO, Fernabsatzgesetz, rumänisches Zivilgesetzbuch).
Streitigkeiten werden von den zuständigen Gerichten in Rumänien entschieden, in der Regel am Sitz des Betreibers oder Wohnsitz des Nutzers, je nach Zuständigkeitsregeln.
II. DATENSCHUTZRICHTLINIE
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2025
Verantwortlicher: SC AUTOWORLD SRL – wie oben angegeben, E-Mail: office@oversizepermitsromania.com
A. Anwendbare Gesetze
  • Verordnung (EU) 2016/679 – DSGVO
  • Gesetz Nr. 190/2018 – Umsetzung der DSGVO in Rumänien
  • Gesetz Nr. 677/2001 (bis zur DSGVO-Anpassung gültig)
B. Erhobene Datenkategorien
  • Direkt bereitgestellte Daten: Name, Vorname, Firma, Telefon, E-Mail, Lade-/Entladeadressen
  • Technische und Navigationsdaten: IP-Adresse, Browsertyp, Betriebssystem, Cookies (automatisch erfasst)
  • Optionale Daten: Bemerkungen, spezielle Anforderungen, relevante Angaben zur Genehmigungsausstellung
C. Zwecke und Rechtsgrundlagen
  • Verarbeitung zur Erbringung von Dienstleistungen (Art. 6 lit. b DSGVO)
  • Einwilligung, wenn ausdrücklich eingeholt (Art. 6 lit. a DSGVO)
  • Berechtigte Interessen für Entwicklung, Kommunikation, Betrugsvermeidung (Art. 6 lit. f DSGVO)
D. Empfänger der Daten
  • Nationale Behörden zur Genehmigungserstellung (CNADNR, Verkehrspolizei, A.P.I.A.) – wir übermitteln gesetzlich erforderliche Daten
  • Technische Dienstleister (Hosting, E-Mail-Versand, Traffic-Analyse)
E. Internationale Datenübermittlung
Es erfolgt keine Datenübermittlung außerhalb der EU/des EWR. Falls erforderlich, nur mit angemessenen Garantien oder EU-Angemessenheitsbeschlüssen.
F. Speicherdauer der Daten
  • Dienstleistungsbezogene Daten: bis zu 5 Jahre – gemäß steuerrechtlichen und archivrechtlichen Vorgaben (Zivilgesetzbuch – Gesetz Nr. 287/2009)
  • Marketingdaten: bis zum Widerruf der Einwilligung
G. Rechte der betroffenen Personen
Nutzer haben folgende Rechte gemäß DSGVO und Gesetz 190/2018:
  • Auskunft, Berichtigung, Löschung
  • Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit
  • Widerruf der Einwilligung
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ANSPDCP (www.dataprotection.ro)
Anfragen per E-Mail an: office@oversizepermitsromania.com
H. Datensicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO werden angewandt (z. B. SSL/TLS-Verschlüsselung, Backups, Zugriffskontrolle).
Mitarbeiter mit Zugang werden gemäß Art. 29 DSGVO geschult.
I. Kontakt
Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung von Rechten:
office@oversizepermitsromania.com
III. STORNIERUNGSRICHTLINIE
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2025
Betreiber: SC AUTOWORLD SRL
A. Geltungsbereich
Gilt für alle auf www.oversizepermitsromania.com angebotenen Dienstleistungen: Gebührenermittlung, Genehmigungen, Berichte, Formulare für Behörden.
B. Stornierungen vor Zahlung
Nutzer können die Anfrage jederzeit bis zur Auftragsbestätigung und Zahlung stornieren – ohne Gebühren.
C. Nach der Zahlung
Nach Zahlungsbestätigung gilt die Dienstleistung als erbracht und eine Rückerstattung ist ausgeschlossen – gemäß Verordnung 130/2000 (öffentliche Aufträge) und Gesetz 365/2002 (vorausbezahlte digitale Dienste).
D. Rechte und Folgen
Dienstleistungen sind nach Zahlung endgültig und der Nutzer akzeptiert diese Bedingung vollständig bei Abschluss der Zahlung.
Unvollständige Transaktionen können über das Bankkonto/Zahlungsplattform (z. B. PayU, MobilPay) storniert werden – vor Datenübermittlung an Behörden.
E. Änderungen
Diese Richtlinie kann geändert werden. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.

IV. PROZESS DER DATENERHEBUNG UND ÜBERMITTLUNG DER GENEHMIGUNG
A. Datenerhebung

Durch das Ausfüllen des Formulars auf www.oversizepermitsromania.com stellt der Nutzer persönliche Daten und Informationen zur Verfügung, die für die Ausstellung der Sondertransportgenehmigung erforderlich sind.
B. Verwendung der Daten

Der Betreiber verwendet diese Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und zur Ausstellung der Genehmigung, gemäß der Datenschutzrichtlinie.
C. Zahlung und Übermittlung der Genehmigung

Nach Überprüfung und Validierung der eingereichten Daten erhält der Nutzer einen sicheren Zahlungslink für die entsprechende Dienstleistung.
Die Sondertransportgenehmigung wird erst nach Zahlungseingang per E-Mail oder WhatsApp übermittelt.
Durch die Nutzung des Dienstes und die Annahme dieser Vereinbarung erklärt sich der Nutzer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu den genannten Zwecken einverstanden und bestätigt den Erhalt der Dokumente und Informationen über die angegebenen Kommunikationskanäle.

V. VERANTWORTLICHKEITEN DES TRANSPORTUNTERNEHMERS (INHABER DER AST) UND DES BEGLEITPERSONALS:
Der Transportbetreiber (Inhaber der AST) trägt die volle Verantwortung für den Verkehr des Fahrzeugs mit Überschreitungen und ist verpflichtet, die durch die AST auferlegten Bedingungen einzuhalten;
  • • Die AST muss im Original oder im elektronischen Format während der gesamten Fahrzeit an Bord des Fahrzeugs mit Überschreitungen vorhanden sein und ist bei Kontrollen durch befugtes Personal vorzulegen;
    • Die vorliegende AST gilt für Straßen von nationalem Interesse, mit Ausnahme von Straßenabschnitten innerhalb von Städten/Kreisstädten. Für den Verkehr auf anderen Straßenkategorien fährt der Transportbetreiber mit einer AST, die vom jeweiligen Straßenverwalter ausgestellt wurde;
    • Die AST gilt für das im AST eingetragene Kennzeichen des Fahrzeugs mit Überschreitungen, einschließlich des Ersatzfahrzeugs, die Route, Richtung, Zeitraum und die genehmigten Eigenschaften unter den vom Aussteller festgelegten Bedingungen;
    • Die Fahrt an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr ist nur erlaubt, wenn diese Möglichkeit in der AST vermerkt ist;


  • Der Transportbetreiber (Inhaber der AST) ist verpflichtet, sich über mögliche Verkehrsrestriktionen auf der zu befahrenden Strecke des Fahrzeugs mit Überschreitungen zu informieren;

    Der Verkehr des Fahrzeugs mit Überschreitungen erfolgt unter Einhaltung der auf der zu befahrenden Strecke bestehenden Verkehrsrestriktionen;

    Die Verantwortung für das Befestigen und Verankern der Ladung auf dem Fahrzeug liegt beim Transportbetreiber, der für Schäden und Unfälle verantwortlich ist, die durch unkontrollierte Bewegung der Ladung während der Fahrt entstehen;

    Für das Unterfahren von Leitungen, Luftnetzen und anderen Anlagen ist der Transportbetreiber verpflichtet, vor Befahrung der Strecke die Genehmigungen der zuständigen Einheiten einzuholen, um diese gegebenenfalls anzuheben, zu demontieren und wieder zu montieren;

    Das Überqueren von Bahnübergängen mit automatischer Signalisierung durch Fahrzeuge mit Überschreitungen darf maximal 30 Sekunden dauern;
    • Bei längerem Bedarf ist vorab die Genehmigung des Bahninfrastruktur-Verwalters einzuholen;

    Für das Überqueren von Bahnübergängen muss der Transportbetreiber vorab die Genehmigung des Bahninfrastruktur-Verwalters einholen, wenn Fahrzeuge breiter als die Fahrbahn im Bereich des Bahnübergangs sind, höher als 4,5 m (bei elektrifizierten Strecken) oder länger als 30 Meter;

    Der Transportbetreiber hat alle vom Bahninfrastruktur-Verwalter festgelegten Bedingungen für das Passieren von Bahnübergängen einzuhalten;

    Der Verkehr von Fahrzeugen mit Überschreitungen der maximal zulässigen Gesamtmasse und/oder Achslasten auf Brücken, Überführungen oder Viadukten erfolgt mit maximal 10 km/h, ohne anzuhalten oder Stöße zu verursachen, auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrtrichtung, sofern nicht andere Bedingungen durch die AST vorgeschrieben sind;

    Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 80 Tonnen erfolgt die Fahrt auf Brücken, Überführungen oder Viadukten zwingend mit temporärer und örtlicher Verkehrsunterbrechung durch die Verkehrspolizei, um die einzelne Überfahrt des Bauwerks auf dessen Achse zu ermöglichen;

    Fahrzeuge mit Überschreitungen der zulässigen Abmessungen und/oder Massen müssen gemäß Artikel 33 der Verordnung über die Genehmigung und Durchführung des Verkehrs von Fahrzeugen mit Massen und/oder Abmessungen, die die maximal zulässigen Werte überschreiten (verabschiedet gemäß Regierungsverordnung Nr. 43/1997, genehmigt durch gemeinsamen Erlass des Verkehrs- und Innenministeriums Nr. 356/107/2010), ausgerüstet sein;

    Die Begleitung von Fahrzeugen mit Überschreitungen erfolgt nur durch spezialisierte Wirtschaftsbetriebe mit Begleitfahrzeugen und fachkundigem Personal;

    Das Begleitfahrzeug wird zwingend gemäß Artikel 36 der genannten Verordnung ausgestattet;
    • Das spezialisierte, für die Begleitung von Fahrzeugen mit Überschreitungen zertifizierte Personal hat die in Artikel 37 der genannten Verordnung festgelegten Pflichten;

    Der Transportbetreiber ist verpflichtet, auf der Rückseite der speziellen Transportgenehmigung das Datum und die Uhrzeit des Beginns jeder Fahrt mit Überschreitungen der maximal zulässigen Massen und/oder Abmessungen einzutragen.


I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2025
Betreiber: SC AUTOWORLD SRL, Sitz in Timișoara, Str. Protopop George Dragomir Nr. 4, USt-ID: 6383185, EUID: ROONRC.J1994002885358
Website: www.oversizepermitsromania.com – Dienstleistungen im Bereich Schwer- und Sondertransporte.
A. Anwendungsbereich und Zustimmung
Die Nutzung der Plattform unterliegt dem Gesetz Nr. 365/2002 über den elektronischen Handel, der Regierungsverordnung Nr. 34/2014 über Fernabsatzverträge sowie der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
Durch Zugriff auf oder Nutzung der Dienste bestätigt der Nutzer, dass er diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat. Bei Nichtzustimmung ist der Zugriff zu unterlassen.
B. Angebotene Dienstleistungen
Berechnungswerkzeuge für Gebühren, Erstellung von Genehmigungen und nützliche Berichte für Schwertransporte.
Alle Kostenschätzungen sind unverbindlich und ersetzen keine offiziellen Unterlagen der zuständigen Behörden.
C. Pflichten des Nutzers
  • Angabe korrekter und vollständiger Daten – einschließlich Firmenname, Name, Telefonnummer, E-Mail.
  • Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gesetz Nr. 6/2018 über Transportregelungen, Straßenverkehrsordnung).
  • Keine Weitergabe von Zugangsdaten oder Login-Informationen (falls zutreffend).
D. Geistiges Eigentum
Der Inhalt der Website ist durch das Gesetz Nr. 8/1996 über Urheberrechte und das Gesetz Nr. 129/2017 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/26/EU geschützt.
Jede nicht autorisierte Veränderung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist verboten.
E. Haftungsbeschränkung
SC AUTOWORLD SRL garantiert nicht für die absolute Genauigkeit der Schätzungen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
Für direkte, indirekte, entgangene Gewinne oder Rufschäden etc., die sich aus der Nutzung ergeben, wird keine Haftung übernommen.
F. Stornierungsrichtlinie
Stornierungen sind bis zur Zahlung möglich – ohne Gebühren oder Strafen.
Nach erfolgter Zahlung sind die Dienstleistungen nicht erstattungsfähig, da die Gebühren an die zuständigen Behörden zur Bearbeitung der Anträge weitergeleitet werden.
G. Änderungen
Die AGB können gesetzeskonform überarbeitet werden. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
Der Nutzer trägt die Verantwortung, sich über Änderungen zu informieren (regelmäßige Überprüfung empfohlen).
H. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem rumänischen und europäischen Recht (insbesondere DSGVO, Fernabsatzgesetz, rumänisches Zivilgesetzbuch).
Streitigkeiten werden von den zuständigen Gerichten in Rumänien entschieden, in der Regel am Sitz des Betreibers oder Wohnsitz des Nutzers, je nach Zuständigkeitsregeln.
II. DATENSCHUTZRICHTLINIE
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2025
Verantwortlicher: SC AUTOWORLD SRL – wie oben angegeben, E-Mail: office@oversizepermitsromania.com
A. Anwendbare Gesetze
  • Verordnung (EU) 2016/679 – DSGVO
  • Gesetz Nr. 190/2018 – Umsetzung der DSGVO in Rumänien
  • Gesetz Nr. 677/2001 (bis zur DSGVO-Anpassung gültig)
B. Erhobene Datenkategorien
  • Direkt bereitgestellte Daten: Name, Vorname, Firma, Telefon, E-Mail, Lade-/Entladeadressen
  • Technische und Navigationsdaten: IP-Adresse, Browsertyp, Betriebssystem, Cookies (automatisch erfasst)
  • Optionale Daten: Bemerkungen, spezielle Anforderungen, relevante Angaben zur Genehmigungsausstellung
C. Zwecke und Rechtsgrundlagen
  • Verarbeitung zur Erbringung von Dienstleistungen (Art. 6 lit. b DSGVO)
  • Einwilligung, wenn ausdrücklich eingeholt (Art. 6 lit. a DSGVO)
  • Berechtigte Interessen für Entwicklung, Kommunikation, Betrugsvermeidung (Art. 6 lit. f DSGVO)
D. Empfänger der Daten
  • Nationale Behörden zur Genehmigungserstellung (CNADNR, Verkehrspolizei, A.P.I.A.) – wir übermitteln gesetzlich erforderliche Daten
  • Technische Dienstleister (Hosting, E-Mail-Versand, Traffic-Analyse)
E. Internationale Datenübermittlung
Es erfolgt keine Datenübermittlung außerhalb der EU/des EWR. Falls erforderlich, nur mit angemessenen Garantien oder EU-Angemessenheitsbeschlüssen.
F. Speicherdauer der Daten
  • Dienstleistungsbezogene Daten: bis zu 5 Jahre – gemäß steuerrechtlichen und archivrechtlichen Vorgaben (Zivilgesetzbuch – Gesetz Nr. 287/2009)
  • Marketingdaten: bis zum Widerruf der Einwilligung
G. Rechte der betroffenen Personen
Nutzer haben folgende Rechte gemäß DSGVO und Gesetz 190/2018:
  • Auskunft, Berichtigung, Löschung
  • Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit
  • Widerruf der Einwilligung
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ANSPDCP (www.dataprotection.ro)
Anfragen per E-Mail an: office@oversizepermitsromania.com
H. Datensicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO werden angewandt (z. B. SSL/TLS-Verschlüsselung, Backups, Zugriffskontrolle).
Mitarbeiter mit Zugang werden gemäß Art. 29 DSGVO geschult.
I. Kontakt
Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung von Rechten:
office@oversizepermitsromania.com
III. STORNIERUNGSRICHTLINIE
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2025
Betreiber: SC AUTOWORLD SRL
A. Geltungsbereich
Gilt für alle auf www.oversizepermitsromania.com angebotenen Dienstleistungen: Gebührenermittlung, Genehmigungen, Berichte, Formulare für Behörden.
B. Stornierungen vor Zahlung
Nutzer können die Anfrage jederzeit bis zur Auftragsbestätigung und Zahlung stornieren – ohne Gebühren.
C. Nach der Zahlung
Nach Zahlungsbestätigung gilt die Dienstleistung als erbracht und eine Rückerstattung ist ausgeschlossen – gemäß Verordnung 130/2000 (öffentliche Aufträge) und Gesetz 365/2002 (vorausbezahlte digitale Dienste).
D. Rechte und Folgen
Dienstleistungen sind nach Zahlung endgültig und der Nutzer akzeptiert diese Bedingung vollständig bei Abschluss der Zahlung.
Unvollständige Transaktionen können über das Bankkonto/Zahlungsplattform (z. B. PayU, MobilPay) storniert werden – vor Datenübermittlung an Behörden.
E. Änderungen
Diese Richtlinie kann geändert werden. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.

IV. PROZESS DER DATENERHEBUNG UND ÜBERMITTLUNG DER GENEHMIGUNG
A. Datenerhebung

Durch das Ausfüllen des Formulars auf www.oversizepermitsromania.com stellt der Nutzer persönliche Daten und Informationen zur Verfügung, die für die Ausstellung der Sondertransportgenehmigung erforderlich sind.
B. Verwendung der Daten

Der Betreiber verwendet diese Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und zur Ausstellung der Genehmigung, gemäß der Datenschutzrichtlinie.
C. Zahlung und Übermittlung der Genehmigung

Nach Überprüfung und Validierung der eingereichten Daten erhält der Nutzer einen sicheren Zahlungslink für die entsprechende Dienstleistung.
Die Sondertransportgenehmigung wird erst nach Zahlungseingang per E-Mail oder WhatsApp übermittelt.
Durch die Nutzung des Dienstes und die Annahme dieser Vereinbarung erklärt sich der Nutzer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu den genannten Zwecken einverstanden und bestätigt den Erhalt der Dokumente und Informationen über die angegebenen Kommunikationskanäle.

V. VERANTWORTLICHKEITEN DES TRANSPORTUNTERNEHMERS (INHABER DER AST) UND DES BEGLEITPERSONALS:
Der Transportbetreiber (Inhaber der AST) trägt die volle Verantwortung für den Verkehr des Fahrzeugs mit Überschreitungen und ist verpflichtet, die durch die AST auferlegten Bedingungen einzuhalten;
  • • Die AST muss im Original oder im elektronischen Format während der gesamten Fahrzeit an Bord des Fahrzeugs mit Überschreitungen vorhanden sein und ist bei Kontrollen durch befugtes Personal vorzulegen;
    • Die vorliegende AST gilt für Straßen von nationalem Interesse, mit Ausnahme von Straßenabschnitten innerhalb von Städten/Kreisstädten. Für den Verkehr auf anderen Straßenkategorien fährt der Transportbetreiber mit einer AST, die vom jeweiligen Straßenverwalter ausgestellt wurde;
    • Die AST gilt für das im AST eingetragene Kennzeichen des Fahrzeugs mit Überschreitungen, einschließlich des Ersatzfahrzeugs, die Route, Richtung, Zeitraum und die genehmigten Eigenschaften unter den vom Aussteller festgelegten Bedingungen;
    • Die Fahrt an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr ist nur erlaubt, wenn diese Möglichkeit in der AST vermerkt ist;


  • Der Transportbetreiber (Inhaber der AST) ist verpflichtet, sich über mögliche Verkehrsrestriktionen auf der zu befahrenden Strecke des Fahrzeugs mit Überschreitungen zu informieren;

    Der Verkehr des Fahrzeugs mit Überschreitungen erfolgt unter Einhaltung der auf der zu befahrenden Strecke bestehenden Verkehrsrestriktionen;

    Die Verantwortung für das Befestigen und Verankern der Ladung auf dem Fahrzeug liegt beim Transportbetreiber, der für Schäden und Unfälle verantwortlich ist, die durch unkontrollierte Bewegung der Ladung während der Fahrt entstehen;

    Für das Unterfahren von Leitungen, Luftnetzen und anderen Anlagen ist der Transportbetreiber verpflichtet, vor Befahrung der Strecke die Genehmigungen der zuständigen Einheiten einzuholen, um diese gegebenenfalls anzuheben, zu demontieren und wieder zu montieren;

    Das Überqueren von Bahnübergängen mit automatischer Signalisierung durch Fahrzeuge mit Überschreitungen darf maximal 30 Sekunden dauern;
    • Bei längerem Bedarf ist vorab die Genehmigung des Bahninfrastruktur-Verwalters einzuholen;

    Für das Überqueren von Bahnübergängen muss der Transportbetreiber vorab die Genehmigung des Bahninfrastruktur-Verwalters einholen, wenn Fahrzeuge breiter als die Fahrbahn im Bereich des Bahnübergangs sind, höher als 4,5 m (bei elektrifizierten Strecken) oder länger als 30 Meter;

    Der Transportbetreiber hat alle vom Bahninfrastruktur-Verwalter festgelegten Bedingungen für das Passieren von Bahnübergängen einzuhalten;

    Der Verkehr von Fahrzeugen mit Überschreitungen der maximal zulässigen Gesamtmasse und/oder Achslasten auf Brücken, Überführungen oder Viadukten erfolgt mit maximal 10 km/h, ohne anzuhalten oder Stöße zu verursachen, auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrtrichtung, sofern nicht andere Bedingungen durch die AST vorgeschrieben sind;

    Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 80 Tonnen erfolgt die Fahrt auf Brücken, Überführungen oder Viadukten zwingend mit temporärer und örtlicher Verkehrsunterbrechung durch die Verkehrspolizei, um die einzelne Überfahrt des Bauwerks auf dessen Achse zu ermöglichen;

    Fahrzeuge mit Überschreitungen der zulässigen Abmessungen und/oder Massen müssen gemäß Artikel 33 der Verordnung über die Genehmigung und Durchführung des Verkehrs von Fahrzeugen mit Massen und/oder Abmessungen, die die maximal zulässigen Werte überschreiten (verabschiedet gemäß Regierungsverordnung Nr. 43/1997, genehmigt durch gemeinsamen Erlass des Verkehrs- und Innenministeriums Nr. 356/107/2010), ausgerüstet sein;

    Die Begleitung von Fahrzeugen mit Überschreitungen erfolgt nur durch spezialisierte Wirtschaftsbetriebe mit Begleitfahrzeugen und fachkundigem Personal;

    Das Begleitfahrzeug wird zwingend gemäß Artikel 36 der genannten Verordnung ausgestattet;
    • Das spezialisierte, für die Begleitung von Fahrzeugen mit Überschreitungen zertifizierte Personal hat die in Artikel 37 der genannten Verordnung festgelegten Pflichten;

    Der Transportbetreiber ist verpflichtet, auf der Rückseite der speziellen Transportgenehmigung das Datum und die Uhrzeit des Beginns jeder Fahrt mit Überschreitungen der maximal zulässigen Massen und/oder Abmessungen einzutragen.


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